Familienrecht / Erbrecht

Anwältin für Familienrecht in Magdeburg, Stendal, Osterburg
Anwalt Erbrecht

Kornelia Grams

Familienrecht / Erbrecht

Wir helfen Ihnen, Ihre familiären Angelegenheiten in privater, aber auch beruflicher und gesellschaftsrechtlicher Hinsicht zu regeln und zu ordnen.

Erbrecht

Die Vermögensnachfolge, sowohl von Privatpersonen als auch Inhabern und Gesellschaftern von Unternehmen, sollte rechtlich geregelt sein. Gerade bei inhabergeführten Unternehmen ist eine frühzeitige und klare Regelung der Unternehmensnachfolge unter Berücksichtigung des Gesellschafts- und Steuerrechts wichtig.

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, aber auch bei der lebzeitigen Weitergabe von Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und bei der Gründung von Stiftungen. Unser Anspruch: die bestmögliche Umsetzung Ihrer persönlichen Ziele und Vorstellungen durch eindeutige Regelungen.

Sorgen Sie auch für den Fall vor, Entscheidungen nicht mehr selbst treffen zu können. Wir beraten Sie gern zum Thema Vorsorgevollmacht und/oder Patientenverfügung.

Kommt es nach einem Erbfall zu Streit über den Nachlass, setzen wir Ihr Recht als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter außergerichtlich und erforderlichenfalls gerichtlich durch.

Familienrecht

Wir beraten Sie mit unserer Fachanwältin Grams auf allen Gebieten des Familienrechts.
Sie sind den Bund der Ehe eingegangen oder sind kurz davor? Da gilt unser Glückwunsch! Wir beraten Sie über alle rechtlichen Aspekte der Ehe und entwerfen bei Bedarf einen maßgeschneiderten Ehevertrag. So sind Sie im Verlauf der Ehe zumindest zu bestimmten Punkten abgesichert.

Kommt es doch zu rechtlichen Problemen während des ehelichen Zusammenlebens, kontaktieren Sie uns idealerweise schon vor einer Eskalation, um gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Einige unserer Anwälte sind als Mediatoren ausgebildet. Ist die Trennung nicht endgültig, so beraten wir Sie über die Möglichkeiten und rechtlichen Aspekte einer Versöhnung.

Sind Sie entschlossen, Ihre Ehe zu beenden, gehen wir mit Ihnen die rechtlichen Konsequenzen durch und besprechen, was zu tun ist und wie es weitergeht. Wir begleiten Sie intensiv und mit Feingefühl.

Wir helfen Ihnen bei Fragen zum Zugewinnausgleich, zu Unterhaltsansprüchen, Kindesunterhalt, zur Nutzung der ehelichen Wohnung und Aufteilung der Haushaltsgegenstände. Unsere Kompetenz im Bereich Familienrecht erstreckt sich ferner auf Kindschaftssachen, wie Vaterschaftsanfechtung, sowie ausländische Rechtsordnungen, z.B. bei Eheschließung im Ausland. Kommen Sie auch zu uns, wenn Sie sich in einer extremen familiären Lage befinden, wie etwa einer Kindesentführung.

In sorge- und umgangsrechtlichen Auseinandersetzungen beziehen wir auf Wunsch erprobte familienpsychologische Sachverständige ein, mit denen wir regelmäßig erfolgreich zusammenarbeiten.

Unternehmensnachfolge

Die Übergabe eines Unternehmens in andere Hände ist ein komplexer Vorgang. Sie bedarf sorgfältiger Planung. Das beginnt mit der Auswahl geeigneter Nachfolger. Dabei spielen neben familiären und sozialen Gesichtspunkten auch rechtliche und steuerliche Erwägungen eine Rolle. Dieser Vorgang erfordert fachgerechte Beratung.

Doch kann leider nicht jede Unternehmensnachfolge von dem Unternehmer selbst noch begleitet werden. Wichtig ist deshalb die frühzeitige Errichtung eines Unternehmertestamentes. Es muss verhindert werden, dass Anteile an einem Unternehmen im Wege der gesetzlichen Erbfolge übergehen. Die gesetzliche Erbfolge bietet für viele Erbfälle eine geeignete Lösung, nicht jedoch für die Unternehmensnachfolge. Ein gutes Unternehmertestament gewährleistet, dass das Unternehmen auch im Falle des Todes des Unternehmers handlungsfähig ist und fortbestehen kann.

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