Medizinrecht

Anwalt für Medizinrecht in Magdeburg, Stendal, Osterburg
Anwalt Strafrecht

Katja Sonne-Albrecht, Matthias Albrecht

Medizinrecht

Der Schwerpunkt im Medizinrecht liegt bei v. Jagow auf Projekten der beruflichen Kooperation zwischen Ärzten und zwischen Arztpraxen und Krankenhäusern. Zulassungs- und Genehmigungsfragen nehmen hierbei einen Großteil unseres Beratungsservice ein. Wir beraten und vertreten Mandanten bundesweit vor Behörden und allen Einrichtungen des Gesundheitswesen sowie vor allen Gerichten der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit zum (Zahn-)Arzt- und Vertrags(zahn-)arztrecht und zum ärztlichen und zahnärztlichen Berufsrecht.

Vertragsarztrecht

Das Vertragsarztecht verdankt seine besondere Bedeutung innerhalb des Medizinrechts einerseits dem gesteigerten Versorgungsbedarf der Patienten bei knapper werdenden Ressourcen und andererseits dem Umstand, dass die Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung die wesentliche Grundlage jeder ärztlichen /psychotherapeutischen Tätigkeit im System der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Das Rechtsgebiet fordert von dem anwaltlichen Beratern neben Spezialkenntnissen im 5. Sozialgesetzbuch und seinen Richtlinien und Ausführungsbestimmungen eine besondere Expertise im Umgang mit den Kassen- (zahn-) ärztlichen Vereinigungen, den Zulassungs- und Berufungsausschüssen und den Sozialgerichten. Das gilt für etwaige Regresse aus Anlass unerwarteter Honorarrückzahlungsforderungen ebenso wie für den sachgerechten Umgang mit Plausibilitätsprüfungen und sich gegebenenfalls anschließenden Disziplinarverfahren.

Besonderer Erfahrung bedarf es bei der rechtlichen Gestaltung der gemeinsamen Berufsausübung sowie der Übertragung und der Kooperation heilberuflicher Praxen, bei der es sich um eine Querschnittsmaterie handelt, die mehrere Rechtsgebiete anspricht; vertragsarztrechtliche, zivilrechtliche, gesellschaftsrechtliche und steuerrechtliche Kenntnisse sind dabei sowohl für die Erstellung und Verhandlung der nötigen Verträge als auch für die Kommunikation der jeweiligen Mandanteninteressen gegenüber dem Vertragspartner und den Sozialrechtsgremien erforderlich.

Arzthaftungsrecht

Je komplexer und interdisziplinärer die medizinischen Anforderungen sind, umso häufiger kommt es zu Fehlern bei der Behandlung. Patienten und hinter diesen stehende Kostenträger suchen dann manchmal einen Schuldigen, den sie nicht nur für tatsächlich aufgetretene Mängel, sondern davon unabhängige auch für ihre Leidensgeschichte insgesamt verantwortlich machen möchten; dies häufig mit dahinter stehenden Ziel der Geltendmachung von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.

Aber auch Berufskollegen möchten manchmal eigene Unzulänglichkeiten dem Vor-, Nach- oder Mitbehandler anlasten, obwohl für sie häufig im Vordergrund steht, sich vor allem selbst aus der Schusslinie zu nehmen. Von dem anwaltlichen Berater des in Anspruch genommenen Arztes muss dann erwartet werden dürfen, dass er aufgrund eigener Expertise und Erfahrung in der Lage ist, den von dem Kläger, dem Sachverständigen oder den Gerichten problematisierten Sachverhalt in medizinischer Hinsicht zutreffend zu erfassen und auszuwerten sowie rechtlich zu bewerten.

Gemeinsam mit dem Mandanten gilt es dann eine angemessene Strategie zu entwickeln, den im Raum stehenden Vorwürfen sachgerecht zu begegnen.

Medizinstrafrecht

Die Bewältigung strafrechtlicher Vorwürfe ist für Heilberufler mit besonderen Unannehmlichkeiten verbunden. Damit einhergehen häufig nicht nur strafrechtliche Sanktionen, sondern manchmal irreparable Schädigungen ihrer beruflichen Reputation.

Heilberufler sehen sich regelmäßig schon von ihrem eigenen Ethos her gehalten, Menschen zu helfen und ihren Patienten vor allem nicht zu schaden. Umso heftiger treffen sie Vorwürfe, nicht nur gefehlt, sondern sich auch in strafrechtlich relevanter Weise in persönliche Schuld verstrickt zu haben. Dabei werden die Vorwürfe häufig gerade ihnen gegenüber unsachlicher und lauter erhoben als gegenüber anderen Beschuldigten.

Aus der Perspektive des medizinrechtlich geschulten Verteidigers wie Frau Rechtsanwältin Sonne-Albrecht als Fachanwältin für Strafrecht gilt es daher neben der kompetenten Einordnung und Auswertung der Anzeigen, der polizeilichen Ermittlungsakte oder später ggf. auch der Anklagen seitens der Staatsanwaltschaft auf einen sachgerechten Umgang mit manchmal fragwürdigen Behauptungen hinzuwirken und dann vor allem den Überhang etwaiger Nachteile zu verhindern.

Berufsrecht

In den Berufsordnungen der Ärzte, Zahnärzte und Apotheker sind die jeweiligen Berufspflichten normiert. Sie betreffen allgemeine ethische Anforderungen, Pflichten gegenüber Patientinnen und Patienten und Regeln über die jeweilige Berufsausübung, berufliche Kooperationen, Berufsausübungsgemeinschaften, die Anstellung von Berufsträgern, die berufliche Kommunikation und die Grenzen zulässiger Werbung.

Besondere Beachtung haben in den letzten Jahren die Regeln zur Wahrung der ärztlichen und zahnärztlichen Unabhängigkeit bei der Zusammenarbeit mit Dritten (andere Ärzte und Zahnärzte, Pharmaunternehmen, Medizinproduktehersteller etc.), namentlich die Problematik des sogenannten „kick back“ erfahren, die inzwischen durch korruptionsstrafrechtliche Normen ergänzt worden ist. Verstöße gegen Berufspflichten können isoliert, aber auch zusätzlich zur strafrechtlichen Pönalisierung sanktioniert werden. Sie können darüber hinaus verwaltungsrechtliche Konsequenzen, auch den Entzug der Approbation nach sich ziehen.

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