Matthias Albrecht
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Öffentliches Recht
Im öffentlichen Recht steht insbesondere die Beratung und Vertretung von Kommunen und öffentlich-rechtlichen Einrichtungen im Zentrum der Tätigkeit unserer Rechtsanwälte. Aber auch Bürger, Unternehmen und Landwirte werden von uns aufgrund jahrzehnterlanger Erfahrung außergerichtlich und gerichtlich bis hin zum Bundesverwaltungsgericht vertreten.
Beihilfe- und Subventionsrecht
Das Beihilfen- und Subventionsrecht gewinnt zunehmend an Bedeutung, denn die Zuwendungsgeber auf EU- und nationaler Ebene überprüfen und sanktionieren immer strenger die Einhaltung formeller und materieller Zuwendungsbestimmungen.
Insbesondere an der Schnittstelle zum Vergaberecht hat unser Verwaltungsrechtsexperte in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Verfahren für Zuwendungsempfänger begleitet. Dabei hat sich der kompetente und pragmatische Ansatz bewährt.
Öffentliches Wirtschaftsverwaltungsrecht
Wir beraten und vertreten Mandanten in allen Fragen des Wirtschaftsverwaltungs- und Wirtschaftsverfassungsrechtes. Hierbei werden wir sowohl für Unternehmen und Privatpersonen als auch für Behörden tätig. Rechtsanwalt Albrecht als Fachanwalt für Verwaltungsrecht gilt als ausgewiesener Verwaltungsrechtsexperte, der kompetent und lösungsorientiert die Mandanten berät und vertritt.
Zu unseren Schwerpunkten gehören:
- Vergaberecht
- Subventions- und Beihilferecht
- Beitrags- und Gebührenrecht
- Gewerberecht
- Handwerksrecht
- Recht der freien Berufe
Hierbei besitzen wir nicht nur Erfahrungen im außergerichtlichen Umgang mit Behörden (Verhandlungen, Mediation), sondern auch mit Rechtsstreitigkeiten vor allen Instanzen der Verwaltungs- und Verfassungsgerichte des Bundes und der Länder. Zudem verfügt Rechtsanwalt Albrecht über Erfahrungen mit Verfahren vor dem Bundesverwaltungs- und dem Bundesverfassungsgericht.
Energiewirtschaftsrecht
Unser Team berät sowohl die öffentliche Hand als auch private Marktteilnehmer bei der Vorbereitung und Durchführung öffentlicher Ausschreibungen von Konzessionsverfahren in den Medien Strom, Gas, Wasser und Fernwärme. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten in streitigen Auseinandersetzungen vor den Gerichten.
Zu unseren Schwerpunkten gehören:
- Beratung von Kommunen bei der Vorbereitung und Durchführung von Konzessionsvergaben
- Beratung von kommunalen Unternehmen sowie privatwirtschaftlichen Unternehmen im Vorfeld und im Rahmen der Teilnahme von Konzessionsvergaben
- Vertretung in Eil- und Hauptsacheverfahren vor den Gerichten im Zusammenhang mit Konzessionsverfahren
- Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit der Netzherausgabe
Kommunalwirtschaftsrecht
Die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand bildet einen weiteren Schwerpunkt unserer öffentlich-rechtlichen Beratung. Sowohl Kommunen und kommunale Unternehmen als auch Privatpersonen werden in sämtlichen Fragen des kommunalen Wirtschaftsrechtes beraten und vertreten.
Umweltrecht
Die Umweltprobleme nehmen zu. Die Gesetze des Umweltrechts ebenso. Das ist insbesondere für die öffentliche Hand und Unternehmen relevant. Wir beraten und vertreten in sämtlichen Bereichen des Umweltrechts einschließlich der europarechtlichen Bezüge.
Zu unseren Schwerpunkten gehören:
- Immissionsschutzrecht
- Abfallrecht
- Wasserrecht
- Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht
Jagdrecht
Im Jagdrecht berät v. Jagow Rechtsanwälte Jagdverpächter und Jagdpächter aller Art, insbesondere zur Ausübung der Jagd sowie zur Gestaltung von Pachtverträgen.
Dazu zählt dabei die fachkompetente Vertretung, u.a. zur Jagdausübung, die Vertretung und Beratung bei Rechtsfragen rund um den Jagdschein sowie im Waffenrecht. Bei einem Wildschaden oder bei einem Jagdschaden klären wir für unsere Mandanten im Jagdrecht die Sachlage und beraten kompetent.
Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind:
- Prüfung und Erstellung von Jagdpachtverträgen
- Jagdausübung
- Waffenrecht
- gerichtliche Vertretung vor den Zivil- und Verwaltungsgerichten
Baurecht (öffentlich)
Die Fragen des öffentlichen Baurechts werden immer komplexer. Gerade das Bauen im Außenbereich für Landwirte, Investoren von Windenergieanlagen und Photovoltaikanlagen wird zunehmend von einer Vielzahl von Vorschriften bestimmt, die es gilt zu kennen und zum eigenen Vorteil zu nutzen. Zu unseren Mandanten zählen vorwiegend Investoren, Planungs- und Projektbüros, die öffentliche Hand, aber ebenso private Bauherren.
Unsere Tätigkeit umfasst unter anderem folgende Leistungen:
- Standortanalyse
- Projektentwicklung und Ansiedlung (Einzelhandel, Industrie und Gewerbe); Begleitung von Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen
- Beratung und Vertretung in Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Baugenehmigungen für Einzelvorhaben
- Beratung und Vertretung in Verwaltungsverfahren zur Erteilung von Anlagengenehmigungen
- Baunachbarklagen und Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung
- Städtebauliche Verträge
- Normenkontrolle von Bebauungsplänen